Im CLP-Lizenzvertrag gibt grundsätzlich nur Vollversionen, Upgrades von Vorversionen oder älteren Produkten werden nicht angeboten. Es besteht bei den Creative Suites die Möglichkeit auf umfangreichere Suites upzugraden.
Bei den Vollversionen unterscheidet Adobe zwischen zwei Lizenzarten:
EINZEL-PLATZ-LIZENZ: Bei Einzelbestellungen ist pro PC/Notebook eine eigene Lizenz erforderlich. Dies gilt grundsätzlich so auch für den Einsatz im Netzwerk. Auch eine Entbündelung einzelner Produkte aus Creative Suites auf verschiedene PCs ist nicht erlaubt.
CONCURRENT-USE-LIZENZ: In Einrichtungen steht eine zweite Lizenz-Option zur Verfügung: Die Adobe Concurrent Use-Lizenz. Hierbei wird immer die Anzahl der gleichzeitig genutzten Arbeitsplätze lizenziert. Concurrent Use-Lizenzen sind allerdings ca. 125-130% teurer.
Dafür wird nicht für jeden Arbeitsplatz eine eigene Lizenz benötigt, sondern nur die Anzahl der gleichzeitig genutzten Lizenzen erworben. Aufgrund der Adobe-Lizenzbedingungen dürfen diese Lizenzen aber nur für Verwaltung und auch nur an einem Standort genutzt werden.
Bei diesen Lizenzen ist auch die Installation auf Notebooks, die ja dann auch außerhalb des Gebäudes/Netzwerkes eingesetzt werden könnten um z.B. auch unterwegs/außerhalb/zu Hause mit dem Programm zu arbeiten, nicht gestattet.
Beispiel: Eine Einrichtung hat 10 Mitarbeiter, die das Produkt Adobe Photoshop CS6 nutzen sollen. Wenn diese Einrichtung nun 5 Concurrent Use-Lizenzen von Photoshop bestellt, können maximal 5 Nutzer gleich zeitig mit dem Programm arbeiten/das Programm starten.
ADOBE empfiehlt eine geeignete Prüf- oder Überwachungs-Software zur Verwaltung der Concurrent-Lizenzen, damit das Programm nicht öfter genutzt/gestartet wird, als Lizenzen erworben wurden.
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.